Die Abschlussfeier
der 3. Sek findet jeweils am Donnerstagabend der letzten Schulwoche des
Schuljahres statt. Organisiert wird dieser Abend von den Schülerinnen und
Schülern der 3. Sek und deren Klassenlehrpersonen. Der Schulleiter/die
Schulleiterin eröffnet diesen Abend.
Falls ein Lernender oder eine Lernende krank ist oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, ist dies durch die Eltern rechtzeitig über das Kommunikations-App Klapp der Schule zu melden. Die Meldung erhalten alle Lehrpersonen der Klasse des Lernenden.
Wenn ein Kind unentschuldigt vom Unterricht fern bleibt,
versuchen die Lehrpersonen spätestens
15 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten zu
benachrichtigen.
Werden die Erziehungsberechtigten nicht erreicht, wird die Schulleitung informiert. Bei Nichterreichen informiert die Schulleitung nach einer Stunde die Polizei.
Der
Unterricht in altersgemischten Klassen trägt entscheidend zu selbstbestimmtem
Lernen bei. Die Altersheterogenität unterstützt das individuelle und gemeinsame
Arbeiten in der Gruppe und fördert die Gemeinschaft. In altersgemischten
Klassen erwerben Kinder im Von- und Miteinander-Lernen soziale Kompetenzen,
sowie Sach- und Methodenkompetenz. Damit schafft der Unterricht entscheidende
Grundlagen für eine erfolgreiche Lern- und Schullaufbahn (DVS Luzern).
Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten sind die
Klassenlehrpersonen. Beziehen sich die Schwierigkeiten in der Sekundarschule
nur auf ein Fach, so ist die entsprechende Fachlehrperson Ansprechpartner.
Bei Fragen oder
Problemen, welche die Erziehungsberechtigten mit den Ansprechpartnern nicht
lösen können, steht die Schulleitung zur Verfügung. Kann mit der Schulleitung
keine Einigung erzielt werden, kann eine Partei den Rektor einschalten. Kann
immer noch keine Einigung erzielt werden, kann eine Partei die
Bildungskommission einschalten.
Das Zusatzmodul "Archivierung" ermöglicht es Ihnen, alte Inhalte in Archiv-Verzeichnissen abzulegen. So behalten Sie den Überblick über aktuelle und alte Informationen und Dateien. Archivierungsinformationen lassen sich bereits in den Templates hinterlegen und automatisch vererben.
Die Lernenden werden vom zugeteilten Schularzt regelmässig untersucht:
1. Untersuch in der BS/KG
2. Untersuch im 4. Schuljahr
3. Untersuch im 8. Schuljahr
Es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung mit Impfempfehlung.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihre
Kinder beim Privatarzt untersuchen zu lassen. Dieser Untersuch ist durch den
Privatarzt zu bestätigen. Die Kosten übernehmen in diesem Fall die
Erziehungsberechtigten.
In der 3. Sek findet eine Budgetberatung von zwei Lektionen statt. Diese wird jeweils von Mitarbeitenden einer ortsansässigen Bank durchgeführt.
Die Förderung aller Kinder geschieht in erster Linie innerhalb der Klasse. Spezielle Begabungen werden im Unterricht, im Rahmen der integrativen Förderung gefördert.
In der Primarschule verweilen die Schülerinnen und Schüler gemäss kantonalen Vorgaben an fünf Wochentagen am Morgen jeweils für vier Lektionen in der Schule.
Die im Standard enthaltene Funktion Browse & Edit ermöglicht Ihnen
die einfache redaktionelle Bearbeitung Ihres Projektes. Alle Funktionen
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Website direkt angesteuert und bedient. Ein Aufruf des System-Backends
ist für Redakteure nicht erforderlich.
Der gesamte Prozess von der
Erstellung der Seite über die Veröffentlichung in einer Übersichtsliste
bis hin zur Verlinkung in einer beliebig tief strukturierten Navigation
erfolgt dabei völlig ohne Backend-Zugriff. Dies vereinfacht die Arbeit
der Redakteure erheblich und spart mühevolles Erlernen der
Systemkomponenten.
Bei uns an der Schule gilt das Gesetz über den Schutz von Personendaten.
Die kantonale Broschüre "Deutsch als Zweitsprache" regelt den DaZ-Unterricht.
Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache, die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie sollen möglichst früh und ihren Fähigkeiten entsprechend in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden.
Gemäss Verordnung über die Förderangebote der Volksschule bildet die Sprachstandserhebung die Grundlage für den Entscheid, ob Lernende DaZ-Aufbauunterricht erhalten.
Pro Schuljahr organisiert jede Stufe einen Elternabend. Die
Lehrpersonen koordinieren mit Hilfe der Schulleitung ihre Elternabende. Nach
Möglichkeit nimmt die Schulleitung daran teil.
Die Arbeitsgruppe Elternmitwirkung bietet diverse Elterninformationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Schul- und Erziehungsthemen an Programm.
Pro
Schuljahr findet auf allen Stufen mindestens ein Eltern-Kind-Gespräch /
GBF-Gespräch statt. Inhalt des Gesprächs sind konkrete Arbeiten und
Produkte des Kindes im Unterricht und das Fremdbeurteilungsdokument. Mit diesem
Dokument werden sowohl die fachlichen, als auch die überfachlichen Kompetenzen
der Schülerin/des Schülers zusammen besprochen.
Die Fachlehrpersonen werden von den Klassenlehrpersonen in die Vorbereitung der
Gespräche einbezogen.
Die Elterninformationen erfolgen über ein Kontaktheft,
Elternbriefe, elektronische Kontaktmittel oder mündlich. Über Aktivitäten,
Schulausfälle oder -verschiebungen werden die Eltern mindestens 1 Woche im
Voraus in geeigneter Form orientiert (Ausnahme Krankheit der LP).
In der Regel findet am ersten Schultag ein
stufenübergreifender Anlass statt (Ausnahme: 2. und 3. Sekundarschule).
Am Nachmittag findet der Unterricht nach Stundenplan statt.
Der Ferienplan basiert auf den kantonalen Vorgaben. Die kommunalen Rahmenbedingungen werden von der Bildungskommission festgelegt.
In den Schulzimmern ist das Tragen von Finken obligatorisch (ausgenommen Schulhaus St. Michael I).
In der Pause müssen die Schuhe angezogen werden.
In Weblication® CMS erstellen und verwalten Sie Formulare komfortabel mit dem Formulareditor / Formulargenerator. Im Weblics®-Portal steht Ihnen hierzu bereits ein fertiges Beispiel eines Kontaktformulares zur Verfügung. Dieses - auch in der BASE mitgelieferte - Anfrageformular ist bereits mit nahezu allen möglichen Formular-Elementen ausgestattet.
Der Formular-Editor ermöglicht in Verbindung mit dem Struktureditor (Core Zusatzmodul) das Bearbeiten, Verschieben, Einfügen und Löschen von Formularelementen.
Was auf dem Schulareal nach den Unterrichtszeiten liegen bleibt, wird eingesammelt und in der Fundkiste deponiert. Die Fundgegenstände werden regelmässig vor den Ferien im Eingangsbereich ausgelegt. Liegengebliebenes wird anschliessend entsorgt.
In der Sekundarschule sind die Fundgegenstände entweder im Lehrerzimmer, in der Vitrine bei den Turnhallen oder beim Hauswart Herr Amrein zu finden.
Wir dulden keine Form von Gewalt.
Wir schauen hin und intervenieren bei Auffälligkeiten.
Den zeitlichen Rahmen für Hausaufgaben haben wir mit folgenden Richtzeiten festgelegt (drei Tage pro Woche):
Basisstufe: 10 bis 20 Minuten
3./4. Primarschule: 30 bis 40 Minuten
5./6. Primarschule: 50 bis 60 Minuten
Über einen Feiertag sowie von Freitag auf Montag gibt es keine Hausaufgaben. In der Basisstufe werden vom Mittwoch auf Donnerstag keine Hausaufgaben erteilt.
Je nach Klasse/Lehrperson werden die Hausaufgaben auch als Wochenhaus-aufgaben erteilt.
In der Hausaufgabenzeit/Lernzeit integriert ist auch die Lernzeit für die Vorbereitung auf Prüfungen.
Ab der 3. Klasse bis zur 6. Klasse führen die Lernenden in der Regel ein Hausaufgabenbüchlein, sofern die Hausaufgaben nicht mittels eines Wochenplanes abgegeben werden.
Mehrmaliges Vergessen der Hausaufgaben innerhalb eines Semesters hat Einfluss auf die Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens im Zeugnis.
Die Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule erhalten ein persönliches Notebook. Die Eltern haben dafür eine entsprechende Nutzungsordnung zu unterschreiben.
Die integrative Förderung fördert Lernende mit besonderen
Lernvoraussetzungen in der Regelklasse. Die IF-Lehrpersonen unterstützen bei
speziellen Lernschwierigkeiten. Dabei wird besonders die
Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen, den Erziehungsberechtigten und der
IF-Lehrperson angestrebt.
Die integrative Förderung unterstützt Lernende mit
Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie/ Legasthenie), Lernende welche die
Lernziele der Regelklasse in einem oder mehreren Fächern nicht erreichen,
Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernende mit akuten, zeitlich
begrenzten Schwierigkeiten. Die Förderung erfolgt einzeln oder in Kleingruppen
innerhalb oder ausserhalb des Schulzimmers. Bei IF- geförderten Kindern können
bei Bedarf und nach Absprache auch Lernziele individuell angepasst werden.
Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson unterrichten die
Klasse gemeinsam und tauschen regelmässig Beobachtungen aus. Die IF-Lehrperson
dient auch als Beratungsperson für die Lehrperson und die
Erziehungsberechtigten.
Kinder können den IF-Unterricht sporadisch besuchen, ohne
dass die Eltern informiert werden. Leitet die Lehrperson eine integrative
Förderung ein, ist dies im ersten halben Jahr ohne Abklärung beim
Schulpsychologischen Dienst möglich. Am Ende eines Semesters wird dann über die
Fortsetzung der Unterstützung entschieden.
Können Lernende der Sekundarschule dem Unterricht im Niveau
C nicht mehr folgen, so können individuelle Lernziele in Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Diese Massnahmen werden in der
Fördervereinbarung festgehalten und werden von den IF-Lehrern abgelegt.
Die Begabungsförderung ist Teil der integrativen Förderung.
Bei der
Integrativen Sonderschulung (IS) werden Kinder mit besonders hohem Förderbedarf in der Regelklasse integriert und unterstützt. Die Integrative Sonderschulung erfolgt auf Verfügung der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern, gemäss des kantonalen Verfahrens. Es wird unterschieden in IS Verhalten, IS geistige Behinderung, IS Körper-, IS Sprach-, IS Hör- und IS Sehbehinderung.
Die Jugendanimation befindet sich im Gebäude des
Sekundarschulhauses Beromünster (Schuelgass 1). Von Mittwoch bis Freitag ist
diese jeweils geöffnet. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite
www.bkj-beromuenster.ch
Die KESB Region Hochdorf und Sursee ist für die Gemeinde Beromünster zuständig.
Für die Kommunikation mit den Eltern wird an der Schule Beromünster das App Klapp genutzt. Beim Schuleintritt ihres Kindes erhalten die Eltern das Login für das Klapp.
Während der Primarschulzeit wird in der Regel ein Klassenlager
durchgeführt, ebenso in der Sekundarschulzeit. Nimmt eine Schülerin / ein Schüler nicht am Klassenlager teil,
besucht sie/er den Unterricht in einer anderen Klasse.
Die Klassenzuteilungen werden von der Schulleitung
vorgenommen.
Ab dem Schuljahr 17/18 gilt in der Primarschule der Lehrplan 21. Der Lehrplan definiert die Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen.
Die Sekundarstufe arbeitet noch mit dem alten Lehrplan. Ab dem Schuljahr 19/20 wird der Lehrplan gestaffelt um ein Jahr auch auf dieser Stufe eingeführt.
Der Lehrstellenparcours wird vom Berufswahlverantwortlichen
in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein organisiert. Dieser findet im September
statt. Er ist für die 2. Sekundarschule gedacht. Schüler und Schülerinnen der 3. Sekundarschule, welche noch keine
Berufsvorstellung haben, können auch daran teilnehmen.
Der logopädische Dienst erfasst in der Basisstufe Kinder mit Störungen der Sprache in gesprochener und geschriebener Form sowie Störungen der Stimme und der Stimmresonanz. Er klärt Störungen ab und nimmt die notwendigen Behandlungen vor. Er berät Erziehungsberechtige und Lehrpersonen.
Kinder können im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten durch die Lehrperson oder auch durch die Erziehungsberechtigten direkt beim Logopädischen Dienst Sursee, Aussenstelle Beromünster angemeldet werden.
Alljährlich führt der logopädische Dienst eine Reihenuntersuchung in der Basisstufe / im Kindergarten durch. Dabei werden alle Kinder (ausser bei Widerspruch der Erziehungsberechtigten) erfasst und die Erziehungsberechtigten bei Problemen informiert. Im Folgejahr findet eine Nachkontrolle statt.
In den Innenräumen und während der Unterrichtszeit sind die Mobiltelefone der Lernenden ausgeschaltet und in den Taschen versorgt. Klingelnde Telefone werden eingesammelt und während einer Woche bei der Klassenlehrperson verwahrt. Erziehungsberechtigte können die Mobiltelefone ihrer Kinder bei der Klassenlehrperson jederzeit abholen.
Die Lernenden betreten das Schulhaus der jeweiligen Hausordnung entsprechend.
In allen Pausen übernimmt mindestens eine Lehrperson die Pausenaufsicht. Die zugeteilte Lehrperson befindet sich während der Pause auf dem Pausenplatz Sie achtet auf die Einhaltung unserer Hausordnung. Sie leistet erste Hilfe bei Unfällen und Blessuren. Sie ist für alle Kinder Ansprechperson.
Im Schulhaus und auf dem Schulareal herrscht für Lernende und Lehrende striktes Rauchverbot.
Repetitionen sind geregelt im §12 in der Verordnung über die Beurteilung von Lernenden der Volksschule (SRL 405a):
2 Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.
3 Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse.
In der Regel gibt es keine Repetitionen mehr. Falls ein Kind die Lernziele nicht erreichen kann, werden diese angepasst/reduziert.
Für die Sekundarschule: siehe unter Stammklassenwechsel/Niveauwechsel
Im Juni findet ein Schnuppermorgen/Schnuppernachtmittag
statt. An diesem Morgen/Nachmittag haben die Kinder während 2 Lektionen
Unterricht bei der entsprechenden Klassenlehrperson. Die Kinder lernen einander
und die Lehrperson kennen und bekommen spätestens dann den Stundenplan fürs
kommende Schuljahr.
Schnupperlehren können von den Lernenden der 2. und 3. Sek auch während den Schulzeiten ausgemacht werden. In der 2. Sek gilt dabei, dass Lernende während der Schulzeit zwei Schnupperlehren beantragen dürfen. In der 3. Sek (Selektionsschnuppern) ist den Jugendlichen im Normalfall die Zeit freizugeben.
In jedem Standort gibt es einen Schülerrat. Vertreterinnen und Vertreter aus allen Klassen treffen sich mindestens 3-6-mal während des Schuljahres im Schülerrat. Eine bis zwei Lehrpersonen übernehmen die übergeordnete Leitungsfunktion.
Es finden jährlich offizielle Schulbesuchstage statt. Unsere Türen stehen für Besuche immer offen.
Kinder, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt sind, treten im
kommenden Schuljahr obligatorisch in den Kindergarten/ die Basisstufe ein. Die
Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung
um höchstens ein Jahr vom Eintritt zurückstellen.
Das freiwillige Kindergartenjahr ist dem obligatorischen Kindergartenjahr
vorangestellt
Schuljahr | obligatorisches Kindergartenjahr (Geburtsdatum) | freiwilliges Kindergartenjahr (Geburtsdatum) |
18/19 | 01.08.2012 - 31.07.2013 | jünger als 01.08.2013 bis siehe unten (*) |
19/20 | 01.08.2013 - 31.07.2014 | jünger als 01.08.2014 bis siehe unten (*) |
20/21 | 01.08.2014 - 31.07.2015 | jünger als 01.08.2015 bis siehe unten (*) |
(*) Für das freiwillige Kindergartenjahr wurde im Gesetz kein Stichtag festgelegt. Die Kinder müssen gewisse Anforderungen (Schulweg selbstständig gehen, Blockzeitenrhythmus einhalten, sich selbstständig umkleiden können) erfüllen, damit sie in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten können. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall.
Der Schulgottesdienst findet jährlich 6-mal statt und ist im Stundenplan integriert. Kinder, die den Gottesdienst nicht besuchen, werden in der Schule betreut / unterrichtet. An der Sekundarschule haben Kinder, welche den Gottesdienst nicht besuchen, frei.
Jährlich wird die Schulhausordnung mit allen Lernenden besprochen.
Wir halten uns an unsere Regeln.
Der schulpsychologische Dienst ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen, psychischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volks- und Mittelschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen.
Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche können sich direkt beim schulpsychologischen Dienst anmelden. Lehrpersonen dürfen Kinder nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu Abklärungen anmelden. In diesem Fall geht eine Kopie des Anmeldeformulars an die Schulleitung und an die Eltern. Die Schulleitung kann auf Antrag der Lehrperson eine Abklärung anordnen.
Der Schulpsychologische Dienst ist bei Unsicherheiten über einen Lernenden auch für die Beratung der Lehrpersonen zuständig.
Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Schulpsychologischen Dienstes, Sursee aufgeschaltet.
Anmeldeformular Schulpsychologischer Dienst
Alle Klassen machen eine Schulreise.
Die Kosten für Schulreisen und Exkursionen gehen zu Lasten der Gemeinde. Gemäss Merkblatt des DVS dürfen bei den Eltern kein Beitrag eingezogen werden (ausser für Essen).
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Volksschulen und steht Eltern, Kindern, Jugendlichen, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behördenmitgliedern kostenlos zur Verfügung. Aufgaben der SSA sind, Beratung und Begleitung bei sozialen und erzieherischen Problemen, sowie Weitervermittlung zu anderen Schuldiensten oder Hilfsangeboten. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen, damit sie für die Lernenden leicht zugänglich ist.
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, das persönliche, schulische und soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und gleichzeitig die Lehrpersonen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Das Verhalten auf dem Schulweg wird im Unterricht und in der Verkehrserziehung der Polizei thematisiert.
Der Schwimmunterricht der Schule Beromünster findet im Hallenbad der Kantonsschule Beromünster statt. Der Schwimmunterricht wird immer von mindestens einer Lehrperson und einer Begleitperson durchgeführt. Ein Schwimmplan regelt den Unterricht der einzelnen Klassen.
Die Minimalziele des Schwimmunterrichts sind definiert.
PS Neudorf: Der Transport nach Beromünster erfolgt mit dem Bus der Auto AG Rothenburg. In der Woche, in der der Schwimmunterricht stattfindet, fällt die Doppelstunde Sport für die 3. / 4. Klasse aus.
PS Beromünster: Der Weg ins Schwimmen wird von den Kindern und Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur 4. Klasse zu Fuss und ab der 5. Klasse nach Ablegen der Veloprüfung und je nach Witterung mit dem Velo zurückgelegt.
PS Gunzwil: Der Weg ins Schwimmen wird von den Kindern und
Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur 4. Klasse zu Fuss und ab der 5. Klasse
nach Ablegen der Veloprüfung und je nach Witterung mit dem Velo zurückgelegt.
In der Woche, in der der Schwimmunterricht stattfindet, fallen eine der drei
Sportlektionen und eine weitere Lektion (siehe Stundenplan) aus.
Weblication® Inhaltsseiten verwenden ein zentrales XSL-Stylesheet, um die in der Inhaltsdatei vorhandenen XML-Inhalte in XHTML zu transformieren und auszugeben. Im Standardprojekt wird hierbei auf ein zentrales XSL-Stylesheet zugegriffen, die Datei standard.wDocument.php. Weitere XSLT-Templates können z.B. für andere Ausgabeformate (Druckansicht, etc.) eingesetzt werden.
Beromünster ist am SoBZ Hochdorf angeschlossen. Das Zentrum dient als Anlaufstelle für Anliegen von Erziehungsberechtigten und auch für Lehrpersonen. Die Beratung ist kostenlos.
Für die Sekundarschule gelten spezielle Regelungen, die in der "Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule" nachgelesen werden können.
Der Schulleitung sind Niveauwechsel bzw. ein Stammklassenwechsel mit folgenden Formularen rechtzeitig zu melden:
Formular Stammklassenwechsel
Formular Niveauwechsel
Der Stellwerktest ist ein genormter Test für die Sekundarschule. Dieser finden in der 8. und 9 Klasse in einem vorgegebenen Zeitraum statt.
In Weblication® CMS erstellen Sie neue Seiten über Vorlagen, so
genannte Templates. Zum Erstellen von verschieden strukturierten
Inhaltsseiten werden individuelle Seiten-Strukturelemente definiert. Es
können auch fertige Baugruppen definiert werden. Über diese Elemente und
Baugruppen bauen Sie beliebig strukturierte Inhaltsseiten und
Seitenvorlagen, die jederzeit design- und strukturkonsistent sind. Durch
diese Architektur sind deutlich weniger spezifische Vorlagen für das
Erstellen von Inhaltsseiten erforderlich.
Der Struktureditor fasst in einer Gruppe die entsprechenden Seitenelemente
zusammen, die dem Pflegebenutzer zur Bearbeitung angeboten
werden.
Durch Verweis auf ein Mastertemplate
kann der Benutzer zudem auf weitere - in der Seite evtl. nicht
vorhandene - Elemente der gleichen Gruppe zugreifen. Diese können dann
in die Seite eingefügt werden.
In der Seitenbearbeitung wird der Struktureditor über die Struktur-Symbole (Anfasser) und den "Element einfügen" Button dargestellt.
Der Stundenplan basiert auf den Vorgaben der kantonalen Wochenstundentafel. Der Stundenplan wird den Lernenden spätestens am Schnuppermorgen vor den Sommerferien abgegeben.
Alle zwei Jahre findet am Ende des Schuljahres das Summer Night Concert statt, an welchem sich sämtliche Schülerinnen und Schüler der 1. – 3. Sek sowie der Schulchor beteiligen.
Standort Beromünster
Rektor 041 930 30 93
Schulleitung 041 930 30 89
Primarschulhaus 041 930 16 83
Schulhaus St. Michael I 041 930 10 60
Schulhaus St. Michael III 041 930 10 77
Schulhaus St. Michael IV 041 930 17 73
Tagesstrukturen 041 930 22 88
Sekretariat 041 930 26 05
Standort Schwarzenbach
Schulleitung 041 930 30 89
Schulhaus Schwarzenbach 062 771 01 63
Tagesstrukturen 062 772 45 26
Standort Gunzwil
Schulleitung 041 930 42 10
Schulhaus Linden 041 930 15 55
Schulhaus Büel 041 930 22 82
Kindergarten Linden 041 930 17 81
Standort Neudorf
Schulleitung 041 930 23 08
Schulhaus Neudorf 041 930 23 64
Basisstufe grasgrün 041 930 23 69
Basisstufe himmelblau 041 930 04 74
Traditionen sind uns wichtig. Im Schul- und Jahresprogramm werden sie berücksichtigt.
Die Eltern haben die Möglichkeit, für ihre Kinder pro Schuljahr vier Halbtage unbegründeten Urlaub (=Jokertage) zu beziehen.
Die Lernenden der näheren Umgebung sind gebeten, zu Fuss in die Schule zu kommen. Die Fahrräder und Kickboards sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Wird das Velo während der Unterrichtszeit benützt, tragen alle Lernenden und Lehrenden einen Helm. Kinder, die keinen eigenen Helm besitzen, müssen sich einen Helm ausleihen.
Während den Unterrichtszeiten darf nicht unbeaufsichtigt mit Velos und fahrzeugähnlichen Geräten auf dem Pausenplatz herumgefahren werden.
Wir führen in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei regelmässig Fahrrad- und Mofakontrollen durch.
Die Lernenden sind nicht über die Schule unfallversichert.
Die Eltern der verunfallten Kinder melden den Unfall der eigenen Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.
Wir tolerieren keine Waffen auf dem Schulhausareal. Waffen werden eingezogen und können von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden, sofern sie nicht illegal sind. Verbotene Waffen übergibt die Schulleitung der Polizei.
Wegziehende Lernende sind der Schulleitung rechtzeitig zu melden. Die Weiterleitung der Schuldokumente (Zeugnis, Zahnbüchlein, Ärztekarte usw.) übernimmt das Sekretariat. Das Sekretariat gibt der neuen Schule die Angaben zur aktuellen Klassenlehrperson weiter, so dass die neue Schule mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen kann.
Jährlich findet ein obligatorischer Untersuch beim Schulzahnarzt statt.
Die Eltern können selber entscheiden, ob ihr Kind diesen beim Schulzahnarzt oder beim Privatzahnarzt machen lässt. Die Kosten für den obligatorischen Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden von der Gemeinde Beromünster übernommen. Die Kosten für den Privatuntersuch müssen von den Eltern selber getragen werden.
Die Eltern müssen vom Zahnarzt einen Bon ausfüllen lassen und diesen der Klassenlehrperson zurückgeben.
Sechsmal jährlich werden die Lernenden von einer Fachperson in der Zahnhygiene unterrichtet. Dies dauert jeweils 30 Minuten.
In der Unterstufe werden die Lernenden nach GBF (Ganzheitlich Beurteilen und Fördern) beurteilt. Ab der 3. Klasse werden die Lernenden mit Noten beurteilt. Die genauen Einzelheiten sind in der kantonalen „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule und über die Übertrittsverfahren“ festgehalten.
In der Sekundarstufe werden die Zwischenzeugnisse zu einem vereinbarten Termin den Lernenden abgegeben).
In der Primarschule Neudorf findet zweimal pro Woche ein Znünimäärt statt. Dieser wird durch die Schule oder durch eine zuständige Elterngruppe angeboten. Die Gesamtorganisation liegt bei einer verantwortlichen Lehrperson.
In der Sekundarschule führt an jedem Wochentag eine Klasse in der Vormittagspause einen Znünimäärt. Dieser wird von den Klassen- respektive Fachlehrpersonen begleitet.
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Beromünster, muss ihr Kind/ müssen ihre Kinder angemeldet werden.
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
Montag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
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