Schul-ABC

 
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Abschlussfeier Sekundarschule

Die Abschlussfeier der 3. Sek findet jeweils am Donnerstagabend der letzten Schulwoche des Schuljahres statt. Organisiert wird dieser Abend von den Schülerinnen und Schülern der 3. Sek und deren Klassenlehrpersonen. Der Schulleiter/die Schulleiterin eröffnet diesen Abend.

Absenzen

Falls ein Lernender oder eine Lernende krank ist oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, ist dies durch die Eltern rechtzeitig über das Kommunikations-App Klapp der Schule zu melden. Die Meldung erhalten alle Lehrpersonen der Klasse des Lernenden. 

Wenn ein Kind unentschuldigt vom Unterricht fern bleibt, versuchen die Lehrpersonen spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen.

Werden die Erziehungsberechtigten nicht erreicht, wird die Schulleitung informiert. Bei Nichterreichen informiert die Schulleitung nach einer Stunde die Polizei.

Altersdurchmischtes Lernen (ADL)

Der Unterricht in altersgemischten Klassen trägt entscheidend zu selbstbestimmtem Lernen bei. Die Altersheterogenität unterstützt das individuelle und gemeinsame Arbeiten in der Gruppe und fördert die Gemeinschaft. In altersgemischten Klassen erwerben Kinder im Von- und Miteinander-Lernen soziale Kompetenzen, sowie Sach- und Methodenkompetenz. Damit schafft der Unterricht entscheidende Grundlagen für eine erfolgreiche Lern- und Schullaufbahn (DVS Luzern).

Anforderungen

Für die Basisstufe gelten folgende Anforderungen

Anforderungen Basisstufe

Ansprechpartner

Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten sind die Klassenlehrpersonen. Beziehen sich die Schwierigkeiten in der Sekundarschule nur auf ein Fach, so ist die entsprechende Fachlehrperson Ansprechpartner.

Bei Fragen oder Problemen, welche die Erziehungsberechtigten mit den Ansprechpartnern nicht lösen können, steht die Schulleitung zur Verfügung. Kann mit der Schulleitung keine Einigung erzielt werden, kann eine Partei den Rektor einschalten. Kann immer noch keine Einigung erzielt werden, kann eine Partei die Bildungskommission einschalten.

Archivierung

Das Zusatzmodul "Archivierung" ermöglicht es Ihnen, alte Inhalte in Archiv-Verzeichnissen abzulegen. So behalten Sie den Überblick über aktuelle und alte Informationen und Dateien. Archivierungsinformationen lassen sich bereits in den Templates hinterlegen und automatisch vererben.

Arzt

Die Lernenden werden vom zugeteilten Schularzt regelmässig untersucht:

        1. Untersuch in der BS/KG

        2. Untersuch im 4. Schuljahr

        3. Untersuch im 8. Schuljahr

Es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung mit Impfempfehlung.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihre Kinder beim Privatarzt untersuchen zu lassen. Dieser Untersuch ist durch den Privatarzt zu bestätigen. Die Kosten übernehmen in diesem Fall die Erziehungsberechtigten.

Bankenberatung Sekundarschule

In der 3. Sek findet eine Budgetberatung von zwei Lektionen statt. Diese wird jeweils von Mitarbeitenden einer ortsansässigen Bank durchgeführt.

Begabungsförderung und Begabtenförderung (IBBF)

Die Förderung aller Kinder geschieht in erster Linie innerhalb der Klasse. Spezielle Begabungen werden im Unterricht, im Rahmen der integrativen Förderung gefördert.

Blockzeiten

In der Primarschule verweilen die Schülerinnen und Schüler gemäss kantonalen Vorgaben an fünf Wochentagen am Morgen jeweils für vier Lektionen in der Schule.

Browse & Edit

Die im Standard enthaltene Funktion Browse & Edit ermöglicht Ihnen die einfache redaktionelle Bearbeitung Ihres Projektes. Alle Funktionen zur Redaktion, Bearbeitung und Speicherung von Inhalten werden über die Website direkt angesteuert und bedient. Ein Aufruf des System-Backends ist für Redakteure nicht erforderlich.
Der gesamte Prozess von der Erstellung der Seite über die Veröffentlichung in einer Übersichtsliste bis hin zur Verlinkung in einer beliebig tief strukturierten Navigation erfolgt dabei völlig ohne Backend-Zugriff. Dies vereinfacht die Arbeit der Redakteure erheblich und spart mühevolles Erlernen der Systemkomponenten.

Datenschutz in der Schule

Bei uns an der Schule gilt das Gesetz über den Schutz von Personendaten.

Merkblatt Homepage DVS

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die kantonale Broschüre "Deutsch als Zweitsprache" regelt den DaZ-Unterricht.

Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache, die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie sollen möglichst früh und ihren Fähigkeiten entsprechend in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden.

Gemäss Verordnung über die Förderangebote der Volksschule bildet die Sprachstandserhebung die Grundlage für den Entscheid, ob Lernende DaZ-Aufbauunterricht erhalten.

Elternabende

Pro Schuljahr organisiert jede Stufe einen Elternabend. Die Lehrpersonen koordinieren mit Hilfe der Schulleitung ihre Elternabende. Nach Möglichkeit nimmt die Schulleitung daran teil.
Die Arbeitsgruppe Elternmitwirkung bietet diverse Elterninformationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Schul- und Erziehungsthemen an Programm

Elterngespräche

Pro Schuljahr findet auf allen Stufen mindestens ein Eltern-Kind-Gespräch / GBF-Gespräch statt. Inhalt des Gesprächs sind konkrete Arbeiten und Produkte des Kindes im Unterricht und das Fremdbeurteilungsdokument. Mit diesem Dokument werden sowohl die fachlichen, als auch die überfachlichen Kompetenzen der Schülerin/des Schülers zusammen besprochen.
Die Fachlehrpersonen werden von den Klassenlehrpersonen in die Vorbereitung der Gespräche einbezogen.

Elterninformationen

Die Elterninformationen erfolgen über ein Kontaktheft, Elternbriefe, elektronische Kontaktmittel oder mündlich. Über Aktivitäten, Schulausfälle oder -verschiebungen werden die Eltern mindestens 1 Woche im Voraus in geeigneter Form orientiert (Ausnahme Krankheit der LP).

Erster Schultag im neuen Schuljahr

In der Regel findet am ersten Schultag ein stufenübergreifender Anlass statt (Ausnahme: 2. und 3. Sekundarschule).

Am Nachmittag findet der Unterricht nach Stundenplan statt.

Ferienplan

Der Ferienplan basiert auf den kantonalen Vorgaben. Die kommunalen Rahmenbedingungen werden von der Bildungskommission festgelegt.

Finkenpflicht

In den Schulzimmern ist das Tragen von Finken obligatorisch (ausgenommen Schulhaus St. Michael I).

In der Pause müssen die Schuhe angezogen werden.

Formulareditor

In Weblication® CMS erstellen und verwalten Sie Formulare komfortabel mit dem Formulareditor / Formulargenerator. Im Weblics®-Portal steht Ihnen hierzu bereits ein fertiges Beispiel eines Kontaktformulares zur Verfügung. Dieses - auch in der BASE mitgelieferte - Anfrageformular ist bereits mit nahezu allen möglichen Formular-Elementen ausgestattet.

Der Formular-Editor ermöglicht in Verbindung mit dem Struktureditor (Core Zusatzmodul) das Bearbeiten, Verschieben, Einfügen und Löschen von Formularelementen.

Fundkiste

Was auf dem Schulareal nach den Unterrichtszeiten liegen bleibt, wird eingesammelt und in der Fundkiste deponiert. Die Fundgegenstände werden regelmässig vor den Ferien im Eingangsbereich ausgelegt. Liegengebliebenes wird anschliessend entsorgt.

In der Sekundarschule sind die Fundgegenstände entweder im Lehrerzimmer, in der Vitrine bei den Turnhallen oder beim Hauswart Herr Amrein zu finden.

Gewalt

Wir dulden keine Form von Gewalt.

Wir schauen hin und intervenieren bei Auffälligkeiten.

Hausaufgaben

Den zeitlichen Rahmen für Hausaufgaben haben wir mit folgenden Richtzeiten festgelegt (drei Tage pro Woche):

Basisstufe: 10 bis 20 Minuten
3./4. Primarschule: 30 bis 40 Minuten
5./6. Primarschule: 50 bis 60 Minuten

Über einen Feiertag sowie von Freitag auf Montag gibt es keine Hausaufgaben. In der Basisstufe werden vom Mittwoch auf Donnerstag keine Hausaufgaben erteilt.
Je nach Klasse/Lehrperson werden die Hausaufgaben auch als Wochenhaus-aufgaben erteilt.
In der Hausaufgabenzeit/Lernzeit integriert ist auch die Lernzeit für die Vorbereitung auf Prüfungen.

Ab der 3. Klasse bis zur 6. Klasse führen die Lernenden in der Regel ein Hausaufgabenbüchlein, sofern die Hausaufgaben nicht mittels eines Wochenplanes abgegeben werden.
Mehrmaliges Vergessen der Hausaufgaben innerhalb eines Semesters hat Einfluss auf die Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens im Zeugnis.

Informatik

Die Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule erhalten ein persönliches Notebook. Die Eltern haben dafür eine entsprechende Nutzungsordnung zu unterschreiben. 

Integrative Förderung (IF)

Die integrative Förderung fördert Lernende mit besonderen Lernvoraussetzungen in der Regelklasse. Die IF-Lehrpersonen unterstützen bei speziellen Lernschwierigkeiten. Dabei wird besonders die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen, den Erziehungsberechtigten und der IF-Lehrperson angestrebt.

Die integrative Förderung unterstützt Lernende mit Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie/ Legasthenie), Lernende welche die Lernziele der Regelklasse in einem oder mehreren Fächern nicht erreichen, Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernende mit akuten, zeitlich begrenzten Schwierigkeiten. Die Förderung erfolgt einzeln oder in Kleingruppen innerhalb oder ausserhalb des Schulzimmers. Bei IF- geförderten Kindern können bei Bedarf und nach Absprache auch Lernziele individuell angepasst werden.

Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson unterrichten die Klasse gemeinsam und tauschen regelmässig Beobachtungen aus. Die IF-Lehrperson dient auch als Beratungsperson für die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten.

Kinder können den IF-Unterricht sporadisch besuchen, ohne dass die Eltern informiert werden. Leitet die Lehrperson eine integrative Förderung ein, ist dies im ersten halben Jahr ohne Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst möglich. Am Ende eines Semesters wird dann über die Fortsetzung der Unterstützung entschieden.

Können Lernende der Sekundarschule dem Unterricht im Niveau C nicht mehr folgen, so können individuelle Lernziele in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Diese Massnahmen werden in der Fördervereinbarung festgehalten und werden von den IF-Lehrern abgelegt.

Die Begabungsförderung ist Teil der integrativen Förderung.

Integrative Sonderschulung (IS)

Bei der Integrativen Sonderschulung (IS) werden Kinder mit besonders hohem Förderbedarf in der Regelklasse integriert und unterstützt. Die Integrative Sonderschulung erfolgt auf Verfügung der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern, gemäss des kantonalen Verfahrens. Es wird unterschieden in IS Verhalten, IS geistige Behinderung, IS Körper-, IS Sprach-, IS Hör- und IS Sehbehinderung.

Jugendanimation

Die Jugendanimation befindet sich im Gebäude des Sekundarschulhauses Beromünster (Schuelgass 1). Von Mittwoch bis Freitag ist diese jeweils geöffnet. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite
www.bkj-beromuenster.ch

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die KESB Region Hochdorf und Sursee ist für die Gemeinde Beromünster zuständig.

Weitere Informationen


Klapp

Für die Kommunikation mit den Eltern wird an der Schule Beromünster das App Klapp genutzt. Beim Schuleintritt ihres Kindes erhalten die Eltern das Login für das Klapp.

Klassenlager

Während der Primarschulzeit wird in der Regel ein Klassenlager durchgeführt, ebenso in der Sekundarschulzeit. Nimmt eine Schülerin / ein Schüler nicht am Klassenlager teil, besucht sie/er den Unterricht in einer anderen Klasse.

Klassenzuteilung

Die Klassenzuteilungen werden von der Schulleitung vorgenommen.

Lehrplan

Ab dem Schuljahr 17/18 gilt in der Primarschule der Lehrplan 21. Der Lehrplan definiert die Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen.

Die Sekundarstufe arbeitet noch mit dem alten Lehrplan. Ab dem Schuljahr 19/20 wird der Lehrplan gestaffelt um ein Jahr auch auf dieser Stufe eingeführt.

Lehrstellenparcours

Der Lehrstellenparcours wird vom Berufswahlverantwortlichen in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein organisiert. Dieser findet im September statt. Er ist für die 2. Sekundarschule gedacht. Schüler und Schülerinnen der 3. Sekundarschule, welche noch keine Berufsvorstellung haben, können auch daran teilnehmen.

Logopädischer Dienst

Der logopädische Dienst erfasst in der Basisstufe Kinder mit Störungen der Sprache in gesprochener und geschriebener Form sowie Störungen der Stimme und der Stimmresonanz. Er klärt Störungen ab und nimmt die notwendigen Behandlungen vor. Er berät Erziehungsberechtige und Lehrpersonen.

Kinder können im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten durch die Lehrperson oder auch durch die Erziehungsberechtigten direkt beim Logopädischen Dienst Sursee, Aussenstelle Beromünster angemeldet werden.

Alljährlich führt der logopädische Dienst eine Reihenuntersuchung in der Basisstufe / im Kindergarten durch. Dabei werden alle Kinder (ausser bei Widerspruch der Erziehungsberechtigten) erfasst und die Erziehungsberechtigten bei Problemen informiert. Im Folgejahr findet eine Nachkontrolle statt.

=> weitere Infos: Logopädischer Dienst Sursee

Mobiltelefon

In den Innenräumen und während der Unterrichtszeit sind die Mobiltelefone der Lernenden ausgeschaltet und in den Taschen versorgt. Klingelnde Telefone werden eingesammelt und während einer Woche bei der Klassenlehrperson verwahrt. Erziehungsberechtigte können die Mobiltelefone ihrer Kinder bei der Klassenlehrperson jederzeit abholen.

Öffnungs- und Schliesszeiten

Die Lernenden betreten das Schulhaus der jeweiligen Hausordnung entsprechend.

Pausenaufsicht

In allen Pausen übernimmt mindestens eine Lehrperson die Pausenaufsicht. Die zugeteilte Lehrperson befindet sich während der Pause auf dem Pausenplatz Sie achtet auf die Einhaltung unserer Hausordnung. Sie leistet erste Hilfe bei Unfällen und Blessuren. Sie ist für alle Kinder Ansprechperson.

Rauchen

Im Schulhaus und auf dem Schulareal herrscht für Lernende und Lehrende striktes Rauchverbot.

Repetitionen

Repetitionen sind geregelt im §12 in der Verordnung über die Beurteilung von Lernenden der Volksschule (SRL 405a):

2 Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule  und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.

3 Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse.

In der Regel gibt es keine Repetitionen mehr. Falls ein Kind die Lernziele nicht erreichen kann, werden diese angepasst/reduziert.

Für die Sekundarschule: siehe unter Stammklassenwechsel/Niveauwechsel

Schnuppermorgen

Im Juni findet ein Schnuppermorgen/Schnuppernachtmittag statt. An diesem Morgen/Nachmittag haben die Kinder während 2 Lektionen Unterricht bei der entsprechenden Klassenlehrperson. Die Kinder lernen einander und die Lehrperson kennen und bekommen spätestens dann den Stundenplan fürs kommende Schuljahr.

Schnuppern Berufswahl

Schnupperlehren können von den Lernenden der 2. und 3. Sek auch während den Schulzeiten ausgemacht werden. In der 2. Sek gilt dabei, dass Lernende während der Schulzeit zwei Schnupperlehren beantragen dürfen. In der 3. Sek (Selektionsschnuppern) ist den Jugendlichen im Normalfall die Zeit freizugeben.

Schülerrat

In jedem Standort gibt es einen Schülerrat. Vertreterinnen und Vertreter aus allen Klassen treffen sich mindestens 3-6-mal während des Schuljahres im Schülerrat. Eine bis zwei Lehrpersonen übernehmen die übergeordnete Leitungsfunktion.

Schulbesuchstage

Es finden jährlich offizielle Schulbesuchstage statt. Unsere Türen stehen für Besuche immer offen.

Schuleintritt

Kinder, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt sind, treten im kommenden Schuljahr obligatorisch in den Kindergarten/ die Basisstufe ein. Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Eintritt zurückstellen.
Das freiwillige Kindergartenjahr ist dem obligatorischen Kindergartenjahr vorangestellt

Schuljahr

obligatorisches Kindergartenjahr (Geburtsdatum)

freiwilliges Kindergartenjahr (Geburtsdatum)

18/19

01.08.2012 - 31.07.2013

jünger als 01.08.2013 bis siehe unten (*)

19/20

01.08.2013 - 31.07.2014

jünger als 01.08.2014 bis siehe unten (*)

20/21

01.08.2014 - 31.07.2015

jünger als 01.08.2015 bis siehe unten (*)

(*) Für das freiwillige Kindergartenjahr wurde im Gesetz kein Stichtag festgelegt. Die Kinder müssen gewisse Anforderungen (Schulweg selbstständig gehen, Blockzeitenrhythmus einhalten, sich selbstständig umkleiden können) erfüllen, damit sie in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten können. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall.

Schulgottesdienst

Der Schulgottesdienst findet jährlich 6-mal statt und ist im Stundenplan integriert. Kinder, die den Gottesdienst nicht besuchen, werden in der Schule betreut / unterrichtet. An der Sekundarschule haben Kinder, welche den Gottesdienst nicht besuchen, frei.

Schulhausordnung

Jährlich wird die Schulhausordnung mit allen Lernenden besprochen.

Wir halten uns an unsere Regeln.

Schulpsychologischer Dienst

Der schulpsychologische Dienst ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen, psychischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volks- und Mittelschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen.

Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche können sich direkt beim schulpsychologischen Dienst anmelden. Lehrpersonen dürfen Kinder nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu Abklärungen anmelden. In diesem Fall geht eine Kopie des Anmeldeformulars an die Schulleitung und an die Eltern. Die Schul­leitung kann auf Antrag der Lehrperson eine Abklärung anordnen.

Der Schulpsychologische Dienst ist bei Unsicherheiten über einen Lernenden auch für die Beratung der Lehrpersonen zuständig.

Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Schulpsychologischen Dienstes, Sursee aufgeschaltet.

Anmeldeformular Schulpsychologischer Dienst


Schulreisen

Alle Klassen machen eine Schulreise.

Die Kosten für Schulreisen und Exkursionen gehen zu Lasten der Gemeinde. Gemäss Merkblatt des DVS dürfen bei den Eltern kein Beitrag eingezogen werden (ausser für Essen).

Schulsozialarbeit (SSA)

Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Volksschulen und steht Eltern, Kindern, Jugendlichen, Lehr­personen, Schulleitungen und Behördenmitgliedern kostenlos zur Verfügung. Aufgaben der SSA sind, Beratung und Begleitung bei sozialen und erzieherischen Problemen, sowie Weitervermittlung zu anderen Schuldiensten oder Hilfsangeboten. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen, damit sie für die Lernenden leicht zugänglich ist.

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, das persönliche, schulische und soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und gleichzeitig die Lehrpersonen in ihrer Arbeit zu unterstützen. 

weitere Informationen

Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Das Verhalten auf dem Schulweg wird im Unterricht und in der Verkehrserziehung der Polizei thematisiert.

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht der Schule Beromünster findet im Hallenbad der Kantonsschule Beromünster statt. Der Schwimmunterricht wird immer von mindestens einer Lehrperson und einer Begleitperson durchgeführt. Ein Schwimmplan regelt den Unterricht der einzelnen Klassen.

Die Minimalziele des Schwimmunterrichts sind definiert.

PS Neudorf: Der Transport nach Beromünster erfolgt mit dem Bus der Auto AG Rothenburg. In der Woche, in der der Schwimmunterricht stattfindet, fällt die Doppelstunde Sport für die 3. / 4. Klasse aus.

PS Beromünster: Der Weg ins Schwimmen wird von den Kindern und Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur 4. Klasse zu Fuss und ab der 5. Klasse nach Ablegen der Veloprüfung und je nach Witterung mit dem Velo zurückgelegt.

PS Gunzwil: Der Weg ins Schwimmen wird von den Kindern und Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur 4. Klasse zu Fuss und ab der 5. Klasse nach Ablegen der Veloprüfung und je nach Witterung mit dem Velo zurückgelegt.
In der Woche, in der der Schwimmunterricht stattfindet, fallen eine der drei Sportlektionen und eine weitere Lektion (siehe Stundenplan) aus.

Seitentemplate

Weblication® Inhaltsseiten verwenden ein zentrales XSL-Stylesheet, um die in der Inhaltsdatei vorhandenen XML-Inhalte in XHTML zu transformieren und auszugeben. Im Standardprojekt wird hierbei auf ein zentrales XSL-Stylesheet zugegriffen, die Datei standard.wDocument.php. Weitere XSLT-Templates können z.B. für andere Ausgabeformate (Druckansicht, etc.) eingesetzt werden.

Sozialberatungszentrum (SoBZ)

Beromünster ist am SoBZ Hochdorf angeschlossen. Das Zentrum dient als Anlaufstelle für Anliegen von Erziehungsberechtigten und auch für Lehrpersonen. Die Beratung ist kostenlos.

Weitere Informationen

Stammklassenwechsel / Niveauwechsel auf der Sekundarschule

Für die Sekundarschule gelten spezielle Regelungen, die in der "Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule" nachgelesen werden können.

Der Schulleitung sind Niveauwechsel bzw. ein Stammklassenwechsel mit folgenden Formularen rechtzeitig zu melden:

  • Formular Stammklassenwechsel

  • Formular Niveauwechsel


Stellwerk

Der Stellwerktest ist ein genormter Test für die Sekundarschule. Dieser finden in der 8. und 9 Klasse in einem vorgegebenen Zeitraum statt.

Struktureditor

In Weblication® CMS erstellen Sie neue Seiten über Vorlagen, so genannte Templates. Zum Erstellen von verschieden strukturierten Inhaltsseiten werden individuelle Seiten-Strukturelemente definiert. Es können auch fertige Baugruppen definiert werden. Über diese Elemente und Baugruppen bauen Sie beliebig strukturierte Inhaltsseiten und Seitenvorlagen, die jederzeit design- und strukturkonsistent sind. Durch diese Architektur sind deutlich weniger spezifische Vorlagen für das Erstellen von Inhaltsseiten erforderlich.

Der Struktureditor fasst in einer Gruppe die entsprechenden Seitenelemente zusammen, die dem Pflegebenutzer zur Bearbeitung angeboten werden.
Durch Verweis auf ein Mastertemplate kann der Benutzer zudem auf weitere - in der Seite evtl. nicht vorhandene - Elemente der gleichen Gruppe zugreifen. Diese können dann in die Seite eingefügt werden.

In der Seitenbearbeitung wird der Struktureditor über die Struktur-Symbole IconIcon (Anfasser) und den "Element einfügen" Button dargestellt.

Stundenplan

Der Stundenplan basiert auf den Vorgaben der kantonalen Wochenstundentafel. Der Stundenplan wird den Lernenden spätestens am Schnuppermorgen vor den Sommerferien abgegeben.

Summer Night Concert (SNC)

Alle zwei Jahre findet am Ende des Schuljahres das Summer Night Concert statt, an welchem sich sämtliche Schülerinnen und Schüler der 1. – 3. Sek sowie der Schulchor beteiligen.

Telefonnummern

Standort Beromünster

Rektor                                         041 930 30 93

Schulleitung                               041 930 30 89

Primarschulhaus                       041 930 16 83

Schulhaus St. Michael I            041 930 10 60

Schulhaus St. Michael III          041 930 10 77

Schulhaus St. Michael IV          041 930 17 73

Tagesstrukturen                        041 930 22 88

Sekretariat                                  041 930 26 05

 

Standort Schwarzenbach

Schulleitung                                041 930 30 89

Schulhaus Schwarzenbach       062 771 01 63

Tagesstrukturen                         062 772 45 26

 

Standort Gunzwil

Schulleitung                                041 930 42 10

Schulhaus Linden                       041 930 15 55

Schulhaus Büel                           041 930 22 82

Kindergarten Linden                  041 930 17 81

 

Standort Neudorf

Schulleitung                                 041 930 23 08

Schulhaus Neudorf                     041 930 23 64

Basisstufe grasgrün                    041 930 23 69

Basisstufe himmelblau               041 930 04 74

Traditionen

Traditionen sind uns wichtig. Im Schul- und Jahresprogramm werden sie berücksichtigt.

Urlaube von Lernenden

Die Eltern haben die Möglichkeit, für ihre Kinder pro Schuljahr vier Halbtage unbegründeten Urlaub (=Jokertage) zu beziehen.

Jokertage/Urlaub

Velo

Die Lernenden der näheren Umgebung sind gebeten, zu Fuss in die Schule zu kommen. Die Fahrräder und Kickboards sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen.

Wird das Velo während der Unterrichtszeit benützt, tragen alle Lernenden und Lehrenden einen Helm. Kinder, die keinen eigenen Helm besitzen, müssen sich einen Helm ausleihen.

Während den Unterrichtszeiten darf nicht unbeaufsichtigt mit Velos und  fahrzeugähnlichen Geräten auf dem Pausenplatz herumgefahren werden.

Wir führen in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei regelmässig Fahrrad- und Mofakontrollen durch. 

Versicherungen für Lernende

Die Lernenden sind nicht über die Schule unfallversichert.

Die Eltern der verunfallten Kinder melden den Unfall der eigenen Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Waffen

Wir tolerieren keine Waffen auf dem Schulhausareal. Waffen werden eingezogen und können von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden, sofern sie nicht illegal sind. Verbotene Waffen übergibt die Schulleitung der Polizei.

Wegzug von Lernenden

Wegziehende Lernende sind der Schulleitung rechtzeitig zu melden. Die Weiterleitung der Schuldoku­mente (Zeugnis, Zahnbüchlein, Ärztekarte usw.) übernimmt das Sekretariat. Das Sekretariat gibt der neuen Schule die Angaben zur aktuellen Klassenlehrperson weiter, so dass die neue Schule mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen kann.

Abmeldung

Zahnarzt

Jährlich findet ein obligatorischer Untersuch beim Schulzahnarzt statt.

Die Eltern können selber entscheiden, ob ihr Kind diesen beim Schul­zahnarzt oder beim Privatzahnarzt machen lässt. Die Kosten für den obligatorischen Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden von der Gemeinde Beromünster übernommen. Die Kosten für den Privatuntersuch müssen von den Eltern selber getragen werden.

Die Eltern müssen vom Zahnarzt einen Bon ausfüllen lassen und diesen der Klassenlehrperson zurückgeben.

Zahnhygiene

Sechsmal jährlich werden die Lernenden von einer Fachperson in der Zahnhygiene unterrichtet. Dies dauert jeweils 30 Minuten.

Zeugnisse

In der Unterstufe werden die Lernenden nach GBF (Ganzheitlich Beurteilen und Fördern) beurteilt. Ab der 3. Klasse werden die Lernenden mit Noten beurteilt. Die genauen Einzelheiten sind in der kantonalen „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule und über die Übertrittsverfahren“ festgehalten.

In der Sekundarstufe werden die Zwischenzeugnisse zu einem vereinbarten Termin den Lernenden abgegeben).

Znünimäärt

In der Primarschule Neudorf findet zweimal pro Woche ein Znünimäärt statt. Dieser wird durch die Schule oder durch eine zuständige Elterngruppe angeboten. Die Gesamtorganisation liegt bei einer verantwortlichen Lehrperson.

In der Sekundarschule führt an jedem Wochentag eine Klasse in der Vormittagspause einen Znünimäärt. Dieser wird von den Klassen- respektive Fachlehrpersonen begleitet.

Zuzug von Lernenden

Bei einem Zuzug in die Gemeinde Beromünster, muss ihr Kind/ müssen ihre Kinder angemeldet werden.

Anmeldung Neuzuzüger

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Kontakt

Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster

041 930 26 05
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 11:45 14.00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 11:45 geschlossen
Donnerstag 08:00 - 11:45 14.00 - 17:00
Freitag 08:00 - 11:45 geschlossen
 

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