Jokerhalbtage / Urlaube

Jokerhalbtage

Für die Jokerhalbtage/ Urlaub gelten folgende, von der Bildungskommission bestimmte Rahmenbedingungen:

  • Die Jokertage können zu einem frei wählbaren Zeitpunkt, unbegründet einzeln oder blockweise bezogen werden.
  • Die Inhalte der verpassten Lektionen müssen durch die Lernenden immer nachgeholt werden.
  • Die Lehrpersonen müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich informiert werden. Die Eltern können über die Lehrperson oder hier auf der Homepage an das entsprechende Formular gelangen.


Urlaube

Daneben kann, wenn nötig Urlaub für voraussehbare Absenzen wie Hochzeit, Todesfall, Musikschule, Zahnarzt- oder Arztbesuche etc. beantragt werden.

Für die Erteilung eines Urlaubs sind zuständig:

Urlaubsdauer Bewilligung durch
bis 3 Tage: Klassenlehrperson
ab 4 Tage Schulleitung
Dispensation von einzelnen Fächern: Schulleitung
Schnupperlehren Klassenlehrperson

Länger dauernde Urlaube während der obligatorischen Unterrichtszeit werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.

Urlaube bis zu drei Tagen können mit untenstehendem "Gesuchsformular Jokertag" ( => ohne Begründung, maximal vier Halbtage pro Jahr) oder mit "Gesuchsformular sonstige Urlaube" (mit Begründung) beantragt werden. 

Urlaubsgesuche von mehr als drei Tagen sind schriftlich an die Schulleitung zu richten (siehe "Gesuchsformular sonstige Urlaube" unten).


Dokumente

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