Für die Jokerhalbtage/ Urlaub gelten folgende, von der Bildungskommission bestimmte Rahmenbedingungen:
Daneben kann, wenn nötig Urlaub für voraussehbare Absenzen wie Hochzeit, Todesfall, Musikschule, Zahnarzt- oder Arztbesuche etc. beantragt werden.
Für die Erteilung
eines Urlaubs sind zuständig:
Urlaubsdauer | Bewilligung durch |
---|---|
bis 3 Tage: | Klassenlehrperson |
ab 4 Tage | Schulleitung |
Dispensation von einzelnen Fächern: | Schulleitung |
Schnupperlehren | Klassenlehrperson |
Länger dauernde Urlaube während der obligatorischen Unterrichtszeit werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Urlaube bis zu drei Tagen können mit untenstehendem "Gesuchsformular Jokertag" ( => ohne Begründung, maximal vier Halbtage pro Jahr) oder mit "Gesuchsformular sonstige Urlaube" (mit Begründung) beantragt werden.
Urlaubsgesuche von mehr als drei Tagen sind schriftlich an die Schulleitung zu richten (siehe "Gesuchsformular sonstige Urlaube" unten).
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
Montag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 |
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