Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Eine Fristerstreckung kann direkt online beantragt werden. Damit der Antrag eingereicht werden kann, benötigen Sie entweder die Sozialversicherungs-Nummer oder die PersID-Nummer. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.

Grundsätzlich sind Fristerstreckungen bis 31. August möglich. Fristerstreckungen über diese Maximalfrist hinaus müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch (E-Mail oder in Briefform) direkt beim Bereich Steuern Beromünster beantragt werden.

 

Fristerstreckungsgesuch
Steuern
Staats- und Gemeindesteuern

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