Staats- und Gemeindesteuern - Informationen Steuererlass

Staats- und Gemeindesteuern - Informationen Steuererlass

Bei Vorliegen einer Notlage kann ein Gesuch um Steuererlass gestellt werden. Ein Steuererlass kommt jedoch erst nach Ausschöpfung aller finanziellen Möglichkeiten in Betracht. Eine Notlage kann eintreten bei Anfall besonderer einmaliger Kosten (wie z.B. ausserordentlicher Krankheitskosten oder Kosten eines Wohnungswechsels), die weder von der Ergänzungsleistung noch von der Krankenkasse bezahlt werden und aufgrund fehlendem Einkommen / Vermögen bei den Steuerpflichtigen zu einer Notlage führen.

Prüfen Sie zuerst, ob mit Zahlungserleichterungen (wie Stundung und Ratenzahlungen) der Situation Rechnung getragen werden kann.

Beachten Sie auch, dass Sie jederzeit während des Steuerjahres einmalige oder regelmässige Akontozahlungen leisten können.

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Staats- und Gemeindesteuern

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