Staats- und Gemeindesteuern - Einzahlungsscheine bestellen

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Die Steuern des laufenden Jahres sind jeweils per 31.12. fällig. Dafür erhalten Sie im Mai/Juni eine Akontorechnung mit dem ungefähren Steuerbetrag. Sollte das Einkommen oder Vermögen auf dieser Akontorechnung nicht mit der aktuellen Situation übereinstimmen, können Sie sich beim Steueramt melden, um die Akontorechnung anzupassen.

Mit der Verwendung vorgedruckter Einzahlungsscheine können Ihre Zahlungen direkt dem entsprechenden Steuerkonto gutgeschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass jedes Steuerjahr (Steuerkonto) eine andere Referenznummer aufweist. Daueraufträge müssen daher jährlich angepasst werden. Sie helfen uns damit den Verwaltungsaufwand zu minimieren und vermeiden Unannehmlichkeiten zufolge verspäteter Zahlungen.

Vielen Dank für Ihre Zahlungen.

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