Benutzung öffentlicher Grund (für Veranstaltungen)

Benutzung öffentlicher Grund (für Veranstaltungen)

Für Veranstaltungen, die auf öffentlichem Grund stattfinden (z.B. auf Strassen) ist eine Bewilligung erforderlich.

Dafür bitten wir Sie, ein schriftliches Gesuch inkl. Situationsplan einzureichen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.

Bauen
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, Strassen und -beleuchtung

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Gemeinde Beromünster
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6215 Beromünster

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MI 08:00 - 11:45

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