Heizungsersatz

Heizungsersatz

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers in Wohnbauten ist seit dem 1. Januar 2019 meldepflichtig. Die Meldepflicht ersetzt jedoch eine allfällige Baubewilligungspflicht nicht. Als Hilfe dient das entsprechende Hinweisblatt bezüglich Bewilligungs- und Meldepflichten bei Standartlösungen Heizungsersatz im Kantons Luzern.

Bauen
Baubewilligung, Energie

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