Ortsbildschutz

Ortsbildschutz

Beromünster ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, abgekürzt ISOS, verzeichnet. Das ISOS beurteilt Ortsbilder nach einem schweizweit einheitlichen Massstab und bezeichnet die wertvollsten Siedlungen des Landes. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage für Bund, Kantone und Gemeinden und sichert eine hochwertige Siedlungsentwicklung.

Den Schutz von Ortbildern gewährleistet in der Schweiz das Planungsrecht. Dafür sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie bezeichnen Schutzzonen und erlassen Gestaltungsvorschriften. In den meisten Fällen ist zudem die kantonale Denkmalpflege Ansprechpartnerin für Um- oder Neubauten in schützenswerten Ortsbildern.

Für die Beurteilung und Beratung von Bau- und Planungsvorhaben in den Ortsbildschutzzonen hat der Gemeinderat die Baukommission bestimmt:

Isabella Meili-Rigert, Gebietsdenkmalpflegerin
Dieter Geissbühler, Architekt SIA / BSA
Guido Stalder, Architekt FH / REG A / SIA / NDS Holzbau
Claudia Käch Egli, Leiterin Bereich Bauen

Das Gremium beurteilt in der Regel zweimal im Monat Vorabklärungen und Baugesuche. Planen Sie ein Bauvorhaben an einem Objekt in der Ortsbildschutzzone? Bitte nehmen Sie frühzeitig mit dem Bereich Bauen Kontakt auf.

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS und Ortsbildschutz
Ortskern- und Fleckenrichtplan
Ortskern- und Fleckenrichtplan, Bericht mit Massnahmenkatalog
Gestaltungskonzept Ortskernzone
Gestaltungskonzept Gärbigass
Gestaltungskonzept Gärbigass, Schnitt Parzelle 91/96
Merkblatt Bauen in der Ortskern- und Ortskernumgebungszone

Bauen
Baubewilligung

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Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

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