Gefährliche Sonderabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden, da sie bereits in kleinen Mengen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
In der Schweiz bestehen in privaten und öffentliche Gebäuden Schutzräume. Diese bieten der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konfliktes, bei Katastrophen und Notlagen den notwendigen Schutz. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ist ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes vorgesehen
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